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LG Hamburg, 28.11.2018 - 310 O 47/18 |
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- OLG Nürnberg, 24.04.2018 - 6 U 409/17
Abgasskandal
Auszug aus LG Hamburg, 28.11.2018 - 310 O 47/18
Dahingestellt bleiben kann, ob von einer arglistigen Täuschung der Herstellerin auszugehen ist, da eine solche Täuschung der Beklagten nicht zugerechnet werden könnte (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 24.04.2018, Az. 6 U 409/17 - juris, dort Rn. 67 ff.).Neben einer - unterstellten - Arglist und Täuschung der Öffentlichkeit durch die Herstellerin wäre nämlich zu berücksichtigen, dass bereits zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung bekannt war, dass die Entwicklung der vorgesehenen Nachbesserungsmaßnahmen unter der öffentlichen Aufsicht des KBA erfolgte (vgl. dazu OLG Nürnberg, Urteil vom 24.04.2018, Az. 6 U 409/17 - juris, dort Rn. 74).
Eine Fristsetzung ist danach entbehrlich und der Gläubiger/Käufer kann sofort zurücktreten, wenn eine Nacherfüllung, sei es in Form der Nachlieferung oder der Nachbesserung, wegen eines unbehebbaren Mangels nicht möglich ist (OLG Nürnberg, Urteil vom 24.04.2018, Az. 6 U 409/17 - juris, dort Rn. 85 m.w.N.).
- BGH, 18.01.2017 - VIII ZR 234/15
BGH bejaht Mangelhaftigkeit eines Gebrauchtwagens bei internationaler …
Auszug aus LG Hamburg, 28.11.2018 - 310 O 47/18
Dies ist aus der Sicht des Käufers im Zeitpunkt der Geltendmachung des Gewährleistungsrechts zu bestimmen (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2017, Az. VIII ZR 234/15 - juris, dort Rn. 34 und 36). - OLG Dresden, 01.03.2018 - 10 U 1561/17
Streit über Kaufpreisminderung nach Software-Update im Zusammenhang mit dem …
Auszug aus LG Hamburg, 28.11.2018 - 310 O 47/18
Denn es fehlt - anders als bei Unfallfahrzeugen - an Erfahrungen dahingehend, dass sich eine ursprünglich mangelhafte Motorsteuerungssoftware preismindernd auswirkt, wenn sie entfernt bzw. durch ein Update angepasst wird (OLG Dresden, Urteil vom 01.03.2018, Az. 10 U 1561/17 - juris, dort Rn. 38). - BGH, 16.06.2016 - I ZB 58/15
Zwangsvollstreckung bei Zug um Zug Verurteilung: Schadenersatz gegen Abtretung …
Auszug aus LG Hamburg, 28.11.2018 - 310 O 47/18
Die Zug-um-Zug-Einschränkung muss daher so bestimmt sein, dass sie ihrerseits zum Gegenstand einer Leistungsklage gemacht werden könnte (BGH, NJW 2016, 3455, 3456). - OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 25 U 17/18
Diesel-Skandal: Nachbesserungsverlangen als Voraussetzung des Rücktrittsrechts
Auszug aus LG Hamburg, 28.11.2018 - 310 O 47/18
Auf die Frage, ob es für einen Käufer unzumutbar sein kann, auf das Softwareupdate zu warten, wenn zur Zeit des Rücktritts das Softwareupdate noch gar nicht verfügbar war, kommt es vorliegend nicht an, weil diese Konstellation hier nicht vorliegt (vgl. dazu OLG Frankfurt, Urteil vom 31.08.2018, Az. 25 U 17/18 - juris, dort Rn. 72).